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BVerwG, 25.05.1962 - VII V 47.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1960 - III - A 118/58
- BVerwG, 25.05.1962 - VII V 47.61
Papierfundstellen
- MDR 1962, 930
- DVBl 1962, 680
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58
Ermächtigungsadressaten
Auszug aus BVerwG, 25.05.1962 - VII V 47.61
Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil ausgeführt: Die in § 10 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der tierischen Erzeugung (Tierzuchtgesetz) - TZG - vom 7. Juli 1949 (WiGBl. S. 181) der obersten Landesbehörde für Landwirtschaft erteilte Ermächtigung stehe im Widerspruch zu Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG, weil nur die Landesregierung, nicht der einzelne Fachminister ermächtigt werden dürfe, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Mai 1960 (BVerfGE 11, 77) festgestellt habe.Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1960 (BVerfGE 11, 77) betrifft eine andere Frage.
- BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
Auszug aus BVerwG, 25.05.1962 - VII V 47.61
Bei der erneuten Prüfung wird das Berufungsgericht dem Vorbringen des Beklagten nachzugehen haben, daß züchterische Pläne nur auf lange Sicht verwirklicht werden könnten, und diesem Gesichtspunkt die Brütereiverordnung, welcher trotz ihrer Ungültigkeit maßgebliche Bedeutung zukommt, weil sie die Verwaltungspraxis bei der Gewährung der Subventionen und damit den Umfang der Selbstbindung der Verwaltung (vgl. BVerwGE 8, 4 [10]) aufzeigt, Rechnung trägt.